Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen
LBN-Tandem-Team Braunschweig (Stand Februar 2003)
§1 Vertragspartner
LBN-Tandem-Team
Joseph-Fraunhofer-Str. 8c
38104 Braunschweig
Telefon: 0170-4039123
Email:
info@lbn-tandem-team.de
Webadresse:
www.lbn-tandem-team.de
Vertretungsberechtigt:
Wolfgang Löffler,
André Buchholz,
Markus Nöh
§2 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB sind gültig zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Eine Änderung behält sich LBN vor. Es gelten die jeweils auf der Website veröffentlichten AGB. Bei Änderung muss auf diese nicht weiter hingewiesen werden.
§3 Teilnehmerhinweis
Die Tandem-Passagier-Sprünge werden nach den Richtlinien des Deutschen Fallschirmsportverbandes e.V. durchgeführt und dienen in erster Linie der Förderung des Fallschirmsports in der Öffentlichkeit.
§4 Abschluss eines Vertrages
Mit dem Kauf eines Fallschirmsprungtickets kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und LBN zustande. Grundlage dieses Vertrages sind diese allgemeinen Teilnahme- und Geschäftsbedingungen. Diese erkennt der Käufer des Fallschirmsprungtickets hiermit verbindlich an. Mit Erwerb dieses Tickets sind geeignete Personen (§5) zur Durchführung eines Tandem-Fallschirmsprunges mit LBN berechtigt.
§5 Geeignete Personen / Voraussetzungen / Einschränkungen
Fallschirmspringen im Allgemeinen ist eine sehr ungefährliche Sportart. Ein Gesundheitsattest ist nicht erforderlich. Bei gesundheitlichen Einschränkungen sollten Sie Ihren Hausarzt rechtzeitig zu Rate ziehen. Der Tandempassagier darf am Tage des Sprunges das maximale Gewicht von 90 kg (Körpergewicht inkl. Kleidung), und eine Größe von 1,90 Meter nicht überschreiten. LBN behält sich an dem Tag des Tandemsprunges vor, den Tandemgast einer Gewichtskontrolle per Personenwaage zu unterziehen. Als Mindestalter sind 14 Jahre mit einer mindest Körpergröße von 1,40 Meter empfohlen. Bei Minderjährigen ist sowohl die Unterschrift als auch die Anwesenheit mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Tandempassagiere dürfen weder Alkohol, Drogen noch sonstige Medikamente, die die Flugtüchtigkeit einschränken können eingenommen haben. Hinweis: Restalkohol kann bis zu 24 Std. nachwirken.
Mit Personen, die durch eine körperliche Einschränkung (z. B. Lähmung o. ä.) beeinträchtigt sind ist es auch möglich einen Tandemsprung durchzuführen. Hierzu bedarf es einer vorherigen telefonischen oder persönlichen Rücksprache mit LBN. Teilnehmer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Sprungtermin erscheinen, werden vom Sprung ausgeschlossen (siehe auch §9). Alle Tandempassagiere erhalten eine praktische Einweisung über den Tandemsprung, in der sie anschließend ihre persönlichen Voraussetzungen bestätigen müssen.
§6 Tandemtermine / Erfüllungsort / Sprungort
Tandemsprünge werden durchgeführt von April bis Oktober. Für die Einholung des Termins ist der Kunde unter der Telefonnummer 0170-4039123 selbst verantwortlich. Bei der Durchführung von Tandemsprüngen kann es aufgrund höherer Gewalt (z.B. Wetter) zum Teil zu erheblichen Verzögerungen oder Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall kann der Passagier kostenlos auf einen neuen Termin umbuchen.
Erfüllungsort/Sprungplatz für die Leistungen ist dort, wo LBN die Saison (April bis Oktober) über springt. Der Sprungplatz wird bei der Terminvergabe mit dem Tandemgast bzw. Vertragspartner abgesprochen und bekannt gegeben. Eine Änderung des Ortes zu dem vereinbarten Termin ist seitens LBN gem. §7 möglich. In diesem Fall wird sich LBN mit dem Tandemgast unmittelbar in Verbindung setzen. Eine feste Zusicherung über einen bestimmten Ort gibt es daher nicht.
§7 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
LBN kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn es diese zu vertreten haben. Nicht zu vertreten sind ein unvorhersehbarer Ausfall des notwendigen Fachpersonals wie Tandemsprunglehrer oder Absetzpiloten, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren.
§8 Übertragbarkeit und Gültigkeit
Für die ausgestellten Fallschirmsprungtickets reservieren wir eine vertragsgemäße Dienstleistung und halten dafür Personal und Material zur Verfügung. Aus diesem Grunde sind diese Tandemtickets nur begrenzt einlösbar.
Fallschirmsprungtickets können ohne Kosten auf eine andere Person übertragen werden. Das Gültigkeitsdatum, welches auf dem Fallschirmsprungticket vermerkt ist und Bestandteil dieser Leistung ist, bleibt davon unberührt.
Aufgrund von mindestens zwei telefonischen Absagen seitens LBN (z. B. Wetterbedingungen o. ä.) kann anschließend die Gültigkeit auf Anfrage per Email unter
info@lbn-tandem-team.de für einen angemessenen Zeitraum verlängert werden. Die Verlängerung ist nur dann möglich, wenn das entsprechende Sprungticket noch in seinem Gültigkeitszeitraum liegt. Das Fallschirmsprungticket ist am Tage des Sprunges an LBN zu übergeben.
§9 Rücktritt von Leistungen, Stornogebühren und Verfall
Eine Auszahlung des Ticketbetrages oder die Stornierung, außer der Ausnahme gem. §13, ist ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen, kurzfristiger Absage von Tandemterminen und bestellter Zusatzleistungen (Video und/oder Fotobetreuung) von weniger als 24 Stunden vorher, verfallen diese ohne Erstattung jeglicher Kosten. Bei Teilnehmern, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und aus diesem Grund vom Tandemspringen ausgeschlossen werden müssen, verfällt das Tandemsprungticket ohne Erstattung jeglicher Kosten. Verweigert der Tandemgast im Steigflug oder kurz vor dem Absprung den Fallschirmpassagiersprung, verfällt das Sprungticket und eventuell zusätzlich bestellte Zusatzleistungen ohne Erstattung jeglicher Kosten.
Sollten die vorgegebenen Voraussetzungen gem. §5 nicht erfüllt sein, wird der Fallschirmsprung mit dem Passagier nicht durchgeführt. Eine Übertragung des Tickets vor Ort auf eine dritte Person, die die Voraussetzungen erfüllt, ist möglich. Sollte das so nicht möglich sein, werden die entstandenen Kosten und der zu erwartende Gewinn in einer Gesamthöhe von 75% des Kaufpreises des Sprungtickets in Rechnung gestellt. Die restlichen 25% des Kaufpreises werden dem Ticketinhaber unbar erstattet.
§10 Versicherung
LBN hat Halterhaftpflichtversicherungen für die eingesetzten Fallschirme zur Abdeckung von Drittschäden und eine Passagierhaftpflichtversicherung für die Tandemfallschirmsysteme abgeschlossen. Für einen darüber hinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
§11 Haftung des Teilnehmers/Haftungsausschlüsse
Tandempassagiere können ohne Regressanspruch von dem Tandemsprung ausgeschlossen werden, wenn Sie die eigene oder die Sicherheit anderer gefährden. Tandempassagiere verzichten auf alle Ansprüche gegenüber LBN, die daraus entstehen könnten, dass sie anlässlich der Betätigung in der Luftfahrt, sei es innerhalb oder außerhalb eines Luftfahrzeuges, auf einem Luftfahrtgelände oder im Zusammenhang mit sonstigen Luftfahrtgeräten, Unfälle oder sonstige Nachteile erleiden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von LBN beruhen. Soweit gesetzlich zulässig, werden der Tandempilot sowie der Halter des betreffenden Tandem-Passagier-Systems von jeglicher Haftung, die über die für den/die Passagier/in abgeschlossene Passagierhaftpflichtversicherung hinausgeht, befreit. Soweit Dritte im Falle eines Unfalles des Teilnehmers Ansprüche herleiten, stellt dieser den Tandempiloten und den Halter von der Inanspruchnahme insoweit frei, als die Inanspruchnahme durch den/die Dritte(n) nicht mehr von der Versicherung des Tandempiloten bzw. des Halters gedeckt sind.
Für nicht erfüllte Video und/oder Fotobegleitungen ist LBN nicht haftbar. LBN organisiert lediglich entsprechend qualifiziertes Personal. Für die Durchführung und den Inhalt ist der Kameramann eigenverantwortlich.
§12Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, das erworbene Fallschirmsprungticket gemäß BGB §355 innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform, z.B. Brief oder E-Mail zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Email-Adresse:
info@lbn-tandem-team.de
Briefadresse: LBN-Tandem-Team, Joseph-Fraunhofer-Str. 8c, 38104 Braunschweig
Im Falle eines wirksamen Widerrufs werden die empfangenen Leistungen zurück gewährt. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer unbar zurückerstattet, sowie das originale Fallschirmsprungticket vollständig und unbenutzt an LBN zurück gesandt wurde. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden anzugeben. Der Widerruf kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Ticketkäufer innerhalb der Widerrufsfrist versucht, die Leistung in Anspruch zu nehmen, aber die erforderlichen Voraussetzungen gem. §5 nicht gegeben sind. In diesem Fall wird ein Wertersatz wie im §9 beschrieben angewandt. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn das Sprungticket bereits eingelöst wurde.
§13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Klagen gegen LBN ist Braunschweig. Für Klagen von LBN gegen den Vertragspartner ist gleichfalls Braunschweig der Gerichtsstand.
§14 Unwirksamkeit einer Vertragsbedingung
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit und Rechtsbeständigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Ungültige Bedingungen sollten so umgedeutet werden, dass der damit beabsichtigte Zweck erreicht wird.
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